mit Hilfe von Versteigerungsplattformen Besucher gewinnen
Um was geht’s?
Sie kennen bestimmt bekannte Versteigerungsplattformen im Internet. Durch die Einstellung von Produkten führen Sie Besucher auf Ihre Webseite.
So funktioniert es:
Durch eingestellte Versteigerungen bei den Plattformen werden User auf Sie und die Produkte aufmerksam. Im Rahmen der Versteigerungen und den beschreibenden Texten weisen Sie auf Ihre Webseite hin. Oft klicken die Leser dann sofort auf den Link zu Ihrer Seite und landen dann genau dort, wo Sie sie haben wollten: auf Ihrer Webseite. Die Versteigerung spielt dann nur eine untergeordnete Rolle. Sie nutzen diese nur, um Besucher auf die Webseite zu holen.
Deshalb brauchen Sie es:
Auf Versteigerungsplattformen tummeln sich eine Menge User, auch wenn diese im Moment in keine Versteigerung einsteigen möchten. Diese Leute schauen sich einfach nur um oder surfen zum Teil ohne Ziel im Internet. Einige landen in der passenden Rubrik für Ihre Produkte und sehen sich Ihre Versteigerung an.
Diese User kennen Ihre Webseite sehr wahrscheinlich nicht. Sobald sie jedoch auf Ihre Versteigerung klicken und die Hinweise auf Ihre Webseite lesen, ändert sich das. Sie erhalten also immer wieder Besucher von den Versteigerungsplattformen. Der ganze Spaß kostet Sie nichts, denn Sie bevorzugen kostenlose Versteigerungsplattformen.
Auf solchen Plattformen können Sie mehrere Versteigerungen völlig gratis einstellen.
Ein zusätzlicher Vorteil ist die kostenlose Werbung auf der Plattform für Ihre Produkte, die Sie komplett mit Bildern und Texten präsentieren können. Selbst wenn die Besucher nichts ersteigern, nehmen doch viele davon Ihre Werbung wahr und klicken sich zu Ihrer Seite durch. Genau dies ist der Zweck der Übung. Mit den Versteigerungen werden Sie kaum Geld verdienen, aber die zusätzlichen Besucher auf Ihrer Webseite sorgen für mehr Umsätze.
So nutzen Sie es gratis:
Identifizieren Sie zuerst die geeigneten Versteigerungsportale, bei denen Sie gratis agieren können. Dann stellen Sie regelmäßig Produkte ein. Sie können Mindestpreise angeben, damit die Produkte nicht weit unter dem üblichen Preis ersteigert werden.